NABU-Beschwerde bei EU
gegen überdimensionierte Kiesabbau-Pläne

Das Kieswerk Ottendorf-Okrilla beabsichtigt, seine Abbauflächen in der Radeburger und Laußnitzer Heide massiv zu erweitern. Dagegen regt sich Widerstand von Naturschutzverbänden und Bürgerinitiativen. Diese formulierten ihre Standpunkte und Forderungen in der sogenannten Berbisdorfer Erklärung am 16. November 2019 am Rande einer Fachtagung. Zu den Initiatoren und Unterzeichnern gehörte auch der Landesverein Sächsischer Heimatschutz. Insbesondere durch das geplante Abbaufeld „Würschnitz-West“ sind geschützte Wald‐ und unersetzbare Quell‐ und Moorgebiete in Gefahr. Eine besondere Bedrohung ergibt sich durch die Abbaupläne für das EU‐Vogelschutzgebiet „Laußnitzer Heide“, das Fauna‐Flora‐Habitat‐Gebiet „Moorwaldgebiet Großdittmannsdorf'“ sowie die Naturschutzgebiete „Waldmoore bei Großdittmannsdorf“ und „Moorwald am Pechfluss bei Medingen“. Bereits jetzt werden diese Gebiete durch die Verfüllung eines aktuell betriebenen Kiessandtagebaus mit standortfremden Material, darunter Bauschutt, gefährdet. Dadurch verändern sich für den Erhalt der Moore kritische hydrochemische Merkmale wie Leitfähigkeit, pH-Wert, Nährstoffeintrag.
 
Momentan läuft ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren zum Kiessandtagebau „Würschnitz-West“. Die Unterlagen weisen eklatante Defizite aus. So sind die Verträglichkeitsuntersuchungen bezüglich Umwelt und NATURA 2000 völlig unzureichend. Auch fehlt ein hydrogeologisches Gutachten, welches die Auswirkungen auf den Gesamtraum, also alle im Gebiet genehmigte und geplante Abbaufelder betrachtet. Der hohe Wert der Naturausstattung dieser Landschaft wurde durch umfangreiche wissenschaftliche Studien, Publikationen und Tagungsergebnissen eindrucksvoll belegt. Notwendig ist nicht die einseitige Orientierung auf die Ausbeutung der Rohstoffe, sondern die ausgewogene Berücksichtigung der verschiedenen gesellschaftlichen Anforderungen sowie ein verantwortungsvolles, in die Zukunft gerichtetes Verhalten aller Akteure.
 
Angesichts der weiterhin mangelhaften Beachtung der naturschutzfachlich begründeten Maßgaben bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens hat nun der Naturschutzbund Sachsen (Nabu) bei der Europäischen Kommission Beschwerde wegen Verstoßes gegen das EU‐Recht eingereicht.