Mitgliedschaft

Sie möchten sich für Ihre sächsische Heimat stark machen und die Anliegen des Landesvereins unterstützen? Dann sind Sie herzlich eingeladen Mitglied zu werden.

Mit Ihrer Mitgliedschaft helfen Sie

  • die Vielfalt der Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten
  • die Kulturlandschaft angemessen zu entwickeln
  • das kulturelle Erbe zu bewahren
  • sich gemeinsam auf landespolitischer Ebene für die Natur einzusetzen
  • den bürgerschaftlichen Einsatz zu stärken

Als Mitglied erhalten Sie bis zu drei Mal im Jahr die Mitteilungen des Landesvereins - die grünen Hefte - mit interessanten Artikeln aus Heimatforschung, Naturschutz und Regionalkultur.


So werden Sie Mitglied!

Einzelpersonen, aber auch Körperschaften (juristische Personen), insbesondere Städte, Gemeinden, Landkreise, sowie rechtsfähige Vereine, Institutionen und Unternehmen können Mitglied im Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. werden.

Bitte rufen Sie einfach
- das Mitgliedsformular für Einzelpersonen und Familien oder
- das Mitgliedsformular für Körperschaften und die Vereinbarung zwischen dem Landesverein und körperschaftlichen Mitgliedern auf

und senden es ausgefüllt und unterschrieben an: Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V., Wilsdruffer Str. 11/13, 01067 Dresden

Unsere Satzung

Der Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V. ist eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Dresden unter der VR-Nr. 101. Er wurde wegen Förderung des Naturschutzes, Denkmalschutzes und der Denkmalpflege durch Bescheinigung des Finanzamtes Dresden als steuerbegünstigten Zwecken dienend anerkannt. .

Die Satzung tritt an der Stelle der am 14. Juli 1908 errichteten und danach mehrfach geänderten Satzung, die bis jetzt in der am 9. Mai 2015 in Schwarzenberg beschlossenen Fassung in Kraft war. Die nächste Satzung wurde auf  der Hauptversammlung am 6. Mai 2017 in Cunewalde beschlossen.

Die aktuelle Satzung wurde beschlossen von der Hauptversammlung am 6. Mai 2023 in Döbeln

Hier können Sie die Satzung des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz als PDF-Datei anschauen.

Hier finden Sie die aktuelle Beitragsordnung. Beschlossen wurde diese am 10. Oktober 2020 in Freiberg.